Möglicherweise hat Fürsterzbischof Sigismund Christoph Graf Schrattenbach die Komposition in Auftrag gegeben und unter die Salzburger Meister W. A. Mozart (1. Teil), Michael Haydn (2. Teil) und Anton Cajetan Adlgasser (3. Teil) verteilt (die Handschriften der beiden letzten sind verschollen).
Mozart schließt sich mit der „Schuldigkeit des Ersten Gebots“ eng an die Salzburger kirchen- und schulmusikalische Tradition an; Vorbilder mögen Johann Ernst Eberlin und wohl auch der Vater Leopold gewesen sein.
Die Erstaufführung von Mozarts „Schuldigkeit“ erfolgte am 12. März 1767 im Rittersaal der fürstlichen Residenz zu Salzburg. Den Text des Singspiels verfasste Ignaz Anton Weiser (1701 - 1785), Stadtrat und auch Bürgermeister von Salzburg.
Das Stück ist eine Parabel und spielt in einem hübschen Garten und in einem kleinen Wald. Die Mächte der Welt und die der Ewigkeit, „Welt- und Christgeist“, bemühen sich um die Seele des Menschen. Der Christgeist beschreibt eindringlich die Schrecken des Todes und einer ewigen Verdammnis,
um den Menschen, der bisher dem Weltgeist in die Freuden des Lebens gefolgt war, zur Buße und Aufgabe seines bisherigen Lebens zu bewegen.
Die Barmherzigkeit und die Gerechtigkeit überlassen schließlich dem Menschen die freie Entscheidung, wie er leben möchte. Dieser zieht, vom Weltgeist geleitet, in eine „freie“ Welt hinaus, um dort (im zweiten Teil) zu scheitern und reumütig (im dritten Teil) zurückzukehren.
Diese beiden verschollenen Teile wurden von Peter WesenAuer unter Verwendung von Fragmenten des Komponisten Johann Michael Haydn, dessen Todestag sich in diesem Jahr zum 200. Mal jährt, und Anton Cajetan-Adlgasser auf den Text von Siegwulf Turek, in eine neue Schlussszene gefasst.